Eine Rentnerin sitzt auf dem Sofa und surft auf einem Tablet

Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung: Gut abgesichert in den Ruhestand?

Als effiziente Ergänzung zur gesetzlichen Rente gilt die private Rentenversicherung. Hierbei wird Kapital investiert, um später von einer monatlichen Rente zu profitieren.
Mit einer aufgeschobenen Rentenversicherung lassen sich kontinuierlich geleistete Ansparraten in einen klassischen Rentenvertrag einzahlen. Parallel dazu kann auch eine Sofortrente vereinbart werden. Hierbei wird ein einmaliger Beitrag geleistet, um sofort eine lebenslange Rente zu erhalten.

Alternativ zu diesen Möglichkeiten kann der Versicherte eine private Rente wählen, die mit einem Kapitalwahlrecht ausgestattet ist. Im Ruhestand kann man sich das angesparte Geld einmalig auszahlen lassen, oder sich für eine monatliche Rente entscheiden.

Allerdings gilt auch hier: es prüfe, wer sich bindet! Auf der Suche nach einer sicheren Zusatzrente scheinen viele Menschen leider Scheuklappen zu tragen. Dieser Eindruck drängt sich zumindest auf, wenn man sich anschaut, welche Anlageprodukte auf dem Markt sind und angenommen werden. Dabei hat unter anderem die Stiftung Warentest festgestellt, dass nur wenige Anbieter eine wirklich gute private Rentenversicherung anbieten. Oft sollen neuartige Produkte verkauft werden, bei denen es weniger Garantie und mehr Risiko gibt. Das kann zwar gutgehen und sich lohnen, aber eben auch genau andersherum laufen.
Informieren Sie sich daher vor dem Abschluss eines Vertrages gründlich, um später keine böse Überraschung zu erleben.

Varianten und Pluspunkte der Rentenversicherung

Die aufgeschobene Rentenversicherung eignet sich für das langfristige Ansparen von Kapital für den späteren Ruhestand. Wer möglicherweise im Ruhestand über sein komplettes Kapital verfügen will, sichert sich mit dem Kapitalwahlrecht dieses Recht, oder entscheidet sich für eine lebenslange Rentenzahlung.
Mit einer höheren Einmalzahlung kann sich derjenige, der sich kurz vor der Verrentung befindet, oder bereits Rentner ist, mit der Sofort- Rente ebenfalls eine lebenslange Rentenzahlung sichern.

Die private Rente gilt aus steuerlicher Sicht attraktiv, weil lediglich der Ertragsanteil versteuert werden muss. Die Höhe der Gewinne ist unter anderem abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.
Die Sofortrente ermöglicht den Vorzug einer sofortigen Zahlung, sobald der Einmalbetrag bei der jeweiligen Versicherung angekommen ist. Die Leistungen setzen sich aus einem garantierten Teil zusammen, der für Planungssicherheit sorgt und einen Teil, der aus erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers fließt.
Wann jedoch der Versicherte von diesen Überschüssen profitieren kann, hängt in erster Linie von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
So können erwartete Gewinne rechnerisch über die vereinbarte Laufzeit verteilt werden. Auf diese Weise kann der Versicherte von einer gleichbleibenden Rente profitieren. Werden jedoch weniger Erträge als erwartet erwirtschaftet, kann die Versicherung die Rentenhöhe kürzen.

Für Sicherheitsorientierte empfiehlt sich eine andere Form der Überschussverrechnung. Hierbei setzt die Auszahlung mit einer garantierten Rentenhöhe ein, die im Laufe der Zeit durch Überschüsse ansteigen kann. Eine fest definierte Rente darf dann nicht mehr vom Versicherer gekürzt werden.

Mit steuerlichen Begünstigungen punkten

Entscheidet sich der Versicherte anstelle einer Rentenzahlung für eine einmalige Kapitalauszahlung, unterliegt diese zur Hälfte der Steuer. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang laufen muss und das Kapital nicht vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird.

Grundsätzlich gilt für eine private Rentenversicherung, die ohne eine Riester- oder Rürup-Förderung ausgestattet ist, dass keine Sondervergünstigungen winken, wie dies bei der klassischen Riester-Rente der Fall ist. Davon betroffen sind alle Formen der privaten Rentenversicherung.

Wer für seine zusätzliche private Altersvorsorge von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vergünstigen profitieren will, sollte sich für Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen, Riester- oder Rürupverträge entscheiden.