Ein Taschenrechner, Papier, eine Büroklamer und ein Kugelschreiber

Altersentlastungsbetrag

Steuern sparen für Senioren - so geht's

Der Altersentlastungsbetrag soll denjenigen zugutekommen, die zum Beginn eines Steuerjahres wenigstens 64 Jahre alt sind.
Mit diesem Instrument winken für alle Einkünfte aus einer Beschäftigung wie für andere Einkünfte steuerliche Entlastungen. Auf diese Weise sollen insbesondere ältere Steuerzahler finanziell entlastet werden. Außerdem soll so erreicht werden, dass diejenigen in Form eines Freibetrages entlastet werden, deren Einkünfte im Alter nicht aus Pensionen oder Altersruhegeldern bestehen.
Es handelt sich sozusagen um ein Steuergeschenk für Senioren.

Einkommensteuergesetz regelt die EntlastungDer Altersentlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird vom zuständigen Finanzamt automatisch gewährt. Der Betrag wird über einen Zeitraum von 35 Jahren bis zu Null gesenkt und beginnend vom Jahr 2005 und der Summe von 1.900 Euro. Auf diese Weise können Pensionäre und Rentner von ihren steuerpflichtigen Nebeneinkünften profitieren. Darüber hinaus erhöhen sich die Chancen bei einem steuerpflichtigen Ehepaar, durch eine geschickte Umverteilung hoher Nebenverdienste zusätzlich Steuern einzusparen.

Übersicht über en Altersentlastungsbetrag

Aus dieser Tabelle können Sie entnehmen, welcher Höchstbetrag gilt

Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr

Altersentlastungsbetrag in Prozent der Einkünfte

Höchstbetrag in Euro

2005

40,0

1900

2006

38,4

1824

2007

36,8

1784

2008

35,2

1672

2009

33,6

1596

2010

32,0

1520

2011

30,4

1444

2012

28,8

1368

2013

27,2

1292

2014

25,6

1216

2015

24,0

1140

2016

22,4

1064

2017

20,8

988

2018

19,2

912

2019

17,6

836

2020

16,0

760

2021

15,2

722

2022

14,4

684

2023

13,6

646

2024

12,8

608

2025

12,0

570

2026

11,2

532

2027

10,4

494

2028

9,6

456

2029

8,8

418

2030

8,0

380

2031

7,2

342

2032

6,4

304

2033

5,6

266

2034

4,8

228

2035

4,0

190

2036

3,2

152

2037

2,4

114

2038

1,6

76

2039

0,8

38

2040

0,0

0,0

Steuerersparnis - Bundesverfassungsgericht gibt den Anstoß

Die Rentenbesteuerung in Form des Alterseinkünftegesetzes ab dem Jahr 2005 war das Ergebnis eines Urteils durch das Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte festgestellt, dass durch unterschiedliche Besteuerungsvarianten von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen das Gleichbehandlungsgebot ausgehebelt war.
Bis dahin mussten Beamtenpensionen voll versteuert werden, während gesetzliche Renten lediglich in Höhe des Ertragsanteils der Steuer unterlagen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, zum 1. Januar 2005 für eine einheitliche Regelung zu sorgen.
Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersbezügen und Altersvorsorgeaufwendungen, auch Alterseinkünftegesetz, wird umgangsprachlich als Rentenbesteuerung bezeichnet.